Was ist CBAM?
Es handelt sich um den neuen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism), eine Umweltmaßnahme, die einen Preis auf die in bestimmten importierten Waren enthaltenen CO₂-Emissionen erhebt.
Er ist Teil des Green Deal und des Pakets „Fit for 55“, das darauf abzielt, die Emissionen bis 2030 um 55 % zu senken, Carbon Leakage zu verhindern und einen fairen Wettbewerb zwischen EU- und Nicht-EU-Produkten sicherzustellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en
sowie in der offiziellen Pressemitteilung der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/it/IP_21_3541

Welche Sektoren und Produkte sind betroffen?
In dieser Phase: Eisen und Stahl (einschließlich Schrauben und Verbindungselemente), Zement, Düngemittel, Aluminium, Strom und Wasserstoff:

  • Eisen und Stahl (KN 7318: Schrauben, Bolzen, Muttern, Unterlegscheiben usw.)
  • Aluminium
  • Zement
  • Düngemittel
  • Elektrizität
  • Wasserstoff

Die vollständige Liste ist in der EU-Verordnung 2023/956 verfügbar:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/?uri=CELEX:32023R0956
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/?uri=CELEX:32023R1773

Wann tritt CBAM in Kraft

Übergangsphase (2023–2025)
Vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 müssen importierende Unternehmen:

  • sich im EU-CBAM-Register registrieren
  • vierteljährlich eine Erklärung über die in den importierten Produkten enthaltenen Emissionen abgeben
  • in dieser Phase keine Zahlungen leisten

Regelbetrieb (ab dem 1. Januar 2026)

  • Verpflichtung, den Status eines „zugelassenen Anmelders“ (authorised declarant) zu erhalten
  • Erwerb von CBAM-Zertifikaten entsprechend den Tonnen eingebetteten CO₂
  • Preis gekoppelt an das EU-ETS (z. B. vierteljährlicher Durchschnitt der Auktionen)
  • Anrechnung von bereits im Ursprungsland gezahlten CO₂-Kosten

Der Verkauf der Zertifikate beginnt am 1. Februar 2027. Weitere Informationen in der EU-Verordnung 2025/2083: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/?uri=CELEX:32025R2083

Der Ansatz von VIPA

  • Compliance: Der Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder für VIPA wurde eingereicht, und wir warten auf die Antwort der zuständigen Behörde, die in Italien das MASE, das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit, ist.
  • Transparenz: wir werden alle durch CBAM bedingten Änderungen kommunizieren
  • Nachhaltigkeit: wir suchen kontinuierlich nach Lieferanten mit der geringsten Umweltbelastung
  • Kundenunterstützung: Wir werden unseren Kunden Informationen zu diesen Fragen zur Verfügung stellen, sobald sich relevante Entwicklungen ergeben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist CBAM eine Steuer?
Es handelt sich um einen Mechanismus, der einer Steuer ähnelt, jedoch mit umweltpolitischer Zielsetzung. Es ist kein Zoll, sondern ein System, das darauf abzielt, den CO₂-Preis zwischen EU- und Nicht-EU-Waren auszugleichen.
Welche Länder sind ausgenommen?
Norwegen, die Schweiz, Island und Liechtenstein sind ausgenommen, da sie bereits CO₂-Bepreisungssystemen unterliegen, die mit dem EU-ETS kompatibel sind.
Sind Schrauben und Verbindungselemente betroffen?
Ja, alle Produkte, die unter dem KN-Code 7318 (Schrauben, Bolzen usw.) klassifiziert sind, sind enthalten.
Wird es Preiserhöhungen geben?
Derzeit ist es noch nicht möglich, die Kosten der Zertifikate genau zu bestimmen. Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen ist jedoch davon auszugehen, dass die Einführung dieses Mechanismus zu einem schrittweisen Anstieg der Importkosten führen wird, der mit dem Erwerb von CBAM-Zertifikaten zusammenhängt und folglich zu höheren Endpreisen für die betroffenen Produkte führen kann. VIPA setzt sich dafür ein, die Auswirkungen auf seine Kunden so gering wie möglich zu halten.

Alle angegebenen Informationen sind zum heutigen Stand aktualisiert.

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